Schützenheim: Umbau KK-/GK-Stand

Die Umbaumaßnahmen sind abgeschlossen. Eine Abnahme ist noch nicht erfolgt.

Arbeiten
Hochblenden
Hochblenden
Hochblenden
Stahlplatten

Punkt 3.3.10

Hochblenden

Die vorgefundenen Hochblenden dienen zum Schutz der Decke gegen direkten Beschuss, zur Lagerung des DL-Zimmerstutzen-Geschoßfang und der beschusssicheren Installation von ELT-Einrichtungen. In Raumschießanlagen sind Hochblenden zwar nicht vorgeschrieben, sie müssen aber, wenn vorhanden, laut SRL-Tabelle 2.7.2 mit einem Stahl von mind. >= 500N/mm2 Zugfestigkeit und einer Dicke von >= 5,00 mm ausgeführt sein. Die Rückprallsicherheit aller beschießbaren Stahlbauteile muss mit fugenlos gefügten Weichholzverschalungen in einer Stärke von 24mm auf einer zölligen Lattung (Expansionsraum) hergestellt werden. Die vorgefundenen Holzwolleplatten erfüllen die Anforderungen an die Rückprallsicherheit nicht. Die Hochblenden sind schützenseitig nachzubessern. Die Holzwolleplatten können als zusätzliche akustische Dämpfungsmaßnahme auf die Holzverschalung montiert werden.

Vollständig erledigt

Geschossfang

Punkt 3.3.11

Geschossfang

Es besteht Instandsetzungs- und Wartungsstau. Der frontseitige Splitterschutz zeigt in den Haupttrefferzonen starken Verschleiß durch Lochbildung. Der Splitterschutz ist auszuwechseln oder instand zu setzen. Die Reinigung des Geschossfanges wurde vernachlässigt und ist umgehend nachzuholen, die Geschossreste sind fachgerecht zu entsorgen.

Vollständig erledigt

Scheibentransportanlage

Punkt 3.3.12

Scheibentransportanlage

Gegen direkten Beschuss wurde an der Duellanlage eine Stahlplatte unbekannter Güte montiert, die Stahlplatte zeigt starke Beschussspuren durch Verformung. Es ist zu erkennen, dass das verbaute Material zu weich ist. Dadurch können gefährliche Geschossrückpraller entstehen. Die Stahlplatte ist gemäß den Materialanforderungen der SRL-Tabelle 2.7.2 geforderten Qualität zu ersetzen. Bis zu einer Geschossenergie von 1.500 Joule ist Stahlblech mit einer Zugfestigkeit von >= 500N/mm2 bei einer Dicke von >= 5,0 mm oder einer Zugfestigkeit von >= 1.200 N/mm2 bei einer Dicke von >= 4,0 mm. Der Rückprallschutz ist wie unter 3.3.10 beschrieben, mit einer zölligen Holzbekleidung auf Lattung zur Sicherung des notwendigen Expansionsraums herzustellen.

Vollständig erledigt

Alarmierung
Nottaster
Alarmierung
Alarmierung

Punkt 3.3.1

Sicherheits- und Notbeleuchtung

Die defekte Handlampe muss ersetzt werden. Die vorhandenen Rettungszeichenleuchten erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

Teilweise erledigt

Die Handlampe wird durch eine Taschenlampe (laut Gutachten zulässig) ersetzt.

Punkt 3.3.13

Türen, Flucht- und Rettungswege

Punkt 3.3.16

Elektrische Leitungen

Gemäß BayBO und SSRL sind alle Aufenthaltsräume mit zwei unabhängigen Flucht- und Rettungswegen auszustatten. Diese Vorgaben sind erfüllt. Jedoch ist die akustische Alarmierung beim Öffnen der Türe im Bereich des Geschossfanges umgehend instand zu setzen.


Elektrische Leitungen und Installationen und der Notschalter müssen gegen direkten Beschuss gesichert werden. Teilweise wurde die Installation in Kunststoffkabelkanälen durchgeführt, diese Ausführung entspricht nicht die Vorgaben der SRL-Punkt 5.1.2 und 5.1.6.1. Die Kunststoffkabelkanäle müssen entfernt und durch beschussischeres Material entsprechend der SRL-Punkt 2.7.5 und 5.1.2 ersetzt, oder mit entsprechend der SRL-Punkt 2.7.5 und 5.1.2 zulässigem Material abgeschirmt bzw. verkleidet werden. (Bei Schießbahnen für das Schießen mit KW bis zu einer E0 von 1.500 J aus Stahlblech mit einer Zugfestigkeit von mindestens 300 N/mm2 in >= 5 mm Dicke).

Vollständig erledigt

Feuerlöscher
Feuerlöscher

Punkt 3.4.1

Löschmittel

Der momentane Standort des Feuerlöschers entspricht nicht den Vorgaben der SRL-Punkt 2.3.8.1. Der Feuerlöscher muss bei der Zugangstüre in einer Höhe von ca. 0,80 m bis ca. 1,20 m angebracht werden. Der neue Standort ist wieder mit dem Brandschutzzeichen F008 der ARS 1.3 zu kennzeichnen.

Vollständig erledigt

Schilder
Schilder

Punkt 3.4.5

Gebot- und Verbotsschilder

Das fehlende Gebotsschild zum Tragen einer Schutzbrille ist anzubringen. Zudem sind die Gebotsschilder für den Gehörschutz und die Schutzbrille sowie dass Verbotsschild "Rauchverbot" außen auf der Zugangstüre zur Schießanlage anzubringen.

Teilweise erledigt

Ein weiteres Gebotsschild zum Tragen einer Schutzbrille wird angebracht.

Vielen Dank an alle Helfer!

Säuberung
Umbau